Satzung §14 bis §15

§ 14 – Kassenprüfer
1. Die Hauptversammlung wählt für die Dauer von 2 Jahren zwei Kassenprüfer, die gemeinsam die Kasse des Vereins prüfen, oder erteilt einem vereidigten Buchprüfer das Mandat, diese
Kassenprüfung für den Verein vorzunehmen.
2. Die von der Hauptversammlung gewählten Prüfer haben jederzeit das Recht, alle Unterlagen des Vereins einzusehen.
3. Die Kassenprüfer bzw. Buchprüfer erstatten der Hauptversammlung einen Prüfbericht und beantragen bei ordnungsgemäßer Führung der Kassengeschäfte die Entlastung des Schatzmeisters.

§ 15 – Abläufe des Vereinslebens
1. Im Verein ist ein Ehrenzug integriert.
Dieser Ehrenzug hat sich zum Ziel gesetzt bei besonderen Anlässen auf Wunsch Salut zu schießen.
Besondere Anlässe sind Geburtstage, Hochzeiten und Jubiläen von Mitgliedern.
Außerhalb des Vereins werden solche Veranstaltungen des Ehrenzuges auf Wunsch gegen Erstattung eines Unkostenbeitrages durchgeführt.
2. Die Mitgliedschaft im Ehrenzug ist freiwillig.
Die Mitglieder des Ehrenzuges tragen eine einheitliche Tracht, welche Privateigentum ist.
3. Die Mitglieder des Ehrenzuges leisten bei bestimmten Salutveranstaltungen einen festgelegten Unkostenbeitrag für den Kauf der Salutmunition.
4. Für An- und Abfahrt bei Salutveranstaltungen sind die Mitglieder des Ehrenzuges selbst verantwortlich.
5. Der Verein unterstützt Mitglieder die an Wettkämpfen teilnehmen im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten.