Schützenkönig

Der Titel Schützenkönig stammt aus der Tradition des Schützenwesens. Zur Ermittlung eines Schützenkönigs gibt es keine einheitlichen Regularien, sondern jeder Schützenverein legt diese selbst fest. Zur Amtseinführung des Schützenkönigs wird in vielen Orten ein Schützenfest begangen, bei dem der König mit seinem Hofstaat von zu Hause oder einem örtlichen Gasthof abgeholt und mit einem großen Umzug zum Festplatz oder zum Festzelt begleitet wird. Die Feierlichkeiten des Schützenfestes können mehrere Tage andauern. Das Schießen um den Königstitel kann aber auch erst während eines Schützenfestes durchgeführt werden.

In den meisten Schützenvereinen können sich alle Erwachsenen männlichen Mitglieder ab 18 Jahre, seltener ab 16 Jahre, am Schießen um den Königstitel beteiligen. In immer mehr Vereinen dürfen auch Frauen als vollwertige Mitglieder mitschießen. Beim Schießen wird entweder auf eine normale Zehnerringscheibe geschossen, oder es werden Schießscheiben mit Wildmotiven (Reh, Fuchs, Keiler o.ä.) verwendet. Einige Schützenvereine ermitteln ihren König auch bei einem Vogelschießen. Beim Königschießen werden in der Regel Luftgewehre oder Kleinkalibergewehre verwendet. Die Amtsdauer eines Schützenkönigs liegt in der Regel bei einem Jahr.

Die Würde des Schützenkönig wird bei einigen Vereinen nicht zwischen allen Schützen ausgetragen, sondern nur unter denen, die sich dafür in eine Liste eingetragen haben. Bei großen Schützenfesten müssen für diese Anmeldung auch die persönlichen Finanzen des Anwärters offengelegt werden, da die Regentschaft manchmal mit erheblichen Kosten verbunden ist.

Traditionell wird die Ehefrau des Schützenkönigs als Schützenkönigin bezeichnet. Bis in die 60er-Jahre des 20. Jahrhunderts war es unüblich, dass Frauen am Schießen teilnahmen.

Im Zuge der Bemühungen um Gleichberechtigung wurde dies in den meisten Vereinen geändert, man ging dazu über eine Schützenkönigin durch ein eigenes Schießen zu ermitteln. Wenn dies geschieht, werden die zweit- und drittbeste Schützin als Erste Hofdame und Zweite Hofdame oder auch als Erste und Zweite Prinzessin bezeichnet.

Als Amtsinsignien trägt der Schützenkönig in der Regel eine Königskette, bei der auf kleinen Metallplättchen das Jahr seines Titelgewinns verzeichnet wird. Insbesondere bei Traditionsvereinen können diese Königsketten im Laufe der Zeit ein erhebliches Gewicht durch immer neue Anhängsel aufweisen. In Bayern ist es auch verbreitet, dass eine hölzerne Königsscheibe mit dem Trefferbild des Schützenkönigs am Giebel seines Hauses angebracht wird. Bei uniformierten Schützenvereinen erhält der König eine Spange oder auch einen Orden mit Jahreszahl, die er auch nach Ablauf seiner Amtszeit als König tragen darf.

Jeder Schützenkönig muss eine Rede halten