Satzung §5 bis §6

II. Vereinsmitgliedschaft in der PSG Meuselwitz

§ 5 – Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft kann bestehen aus
– ordentliche Mitgliedern
– fördernden Mitgliedern
– Ehrenmitgliedern.
2. Im Verein haben Mitglieder im Alter über 18 Jahre und Ehrenmitglieder Stimmrecht, Mitglieder unter 18 Jahren und fördernde Mitglieder haben kein Stimmrecht.
§ 6 – Erwerb der Mitgliedschaft
1. Zur Anmeldung der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag erforderlich.
2. Jedes neue Mitglied durchläuft eine Anwärterzeit.
Nach abgelaufener Anwärterzeit entscheidet der Vorstand
über die endgültige Aufnahme.
3. Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung ihres gesetzlichen Vertreters.
4. Jedes neu aufgenommene Mitglied erhält einen Mitgliedsausweis (Vereinseigentum).
Es verpflichtet sich durch seine Beitrittserklärung die Satzung des Vereins anzuerkennen und zu achten.
5. Bei Aufnahme durch den Vorstand ist eine einmalige Aufnahmegebühr sowie der Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr zu zahlen.
Die Höhe der Aufnahmegebühr bzw. Mitgliedsbeitrages wird in der Jahreshauptversammlung festgelegt. Der Jahresbeitrag ist im erstem Quartal des Kalenderjahres zu zahlen.
6. Mitglied kann jeder deutsche Staatsbürger werden, der sich in geordneten Verhältnissen und über einen guten Leumund verfügt.